Allgemeine Geschäftsbedingung

Verkaufs- und Lieferbedingungen gegenüber Unternehmen

 

I.              Geltung

 

Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

II.            Vertragsschluss, Vertragsinhalt

 

  1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

 

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.

 

  1. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

 

  1. An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

 

III.           Preise, Zahlungen

 

  1. Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

 

  1. Bei Verkauf nach Gewicht, ist das von uns ermittelte bzw. das Gewicht unseres Lieferwerkes für die Berechnung ausschließlich maßgebend, soweit nicht eine andere Berechnung vorgeschrieben ist. Eine Abweichung in Gewicht, Stückzahl oder Spezifikation der gelieferten Ware von unseren Angaben in Lieferschein und Rechnung ist von Besteller nachzuweisen. Je nach Art der Ware sind mehr- oder Minderlieferungen auf die vereinbarten Gewichte oder die Stückzahl bis zu 10% gestattet. Für die Vorgeschriebenen Maße gelten die EN und DIN Normen, ansonsten die handelsüblichen, zulässigen Abweisungen.

 

  1. Falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.

 

  1. Unsere Preise sind sofort fällig und verstehen sich einschließlich Verpackung und gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungen haben generell innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu erfolgen.

 

Ein Skonto wir nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung gewährt.

 

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

 

IV.          Lieferung

 

  1. Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Die von uns genannten Termine sind nur annähernd und stellen keinen verbindlichen Liefertermin dar. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, erfüllt hat.

 

  1. Unsere Lieferzeit ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.

 

  1. Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Kunden umgehend.

 

  1. Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde, als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

  1. Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

 

  1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

 

V.            Gefahrübergang, Versicherung

 

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Werk oder Auslieferungslager verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.

 

  1. Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.

 

  1. Wir verpflichten uns, das Produkt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten zu versichern.

 

VI.          Eigentumsvorbehalt

 

  1. Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

 

  1. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen den Versicherer an uns ab.

 

  1. Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, können wir vom Kunden Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen zehn Tagen zurückgenommen wird. Kommt der Kunden dem Herausgabeverlangen nicht nach oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde.

 

VII.         Mängelansprüche (Gewährleistung)

 

  1. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:

 

a)    wenn unsere Produkte vom Kunden oder von Dritten nicht sachgerecht gelagert (z.B. Belassen des Material in der Verpackung), eingebaut oder genutzt werden;

b)    bei natürlichem Verschleiß;

c)    bei Schäden, die durch Bearbeitung oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden.

 

  1. Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen (Rügepflicht nach § 377 HGB). Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.

 

  1. Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde an uns herausgeben.

 

  1. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen haften wir ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme.

 

  1. Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.

Ausgenommen davon sind Ersatzansprüche die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen.

 

  1. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 3. – 5. sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

 

VIII.        Haftung

 

  1. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

  1. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten anderen Haftungsbe-schränkungen gelten nicht:

 

a)    bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen;

b)    bei Personenschäden;

c)    bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben;

d)    bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

IX.          Rechtswahl, Gerichtsstand

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

  1. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Dresden. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
 
 

Verkaufs- und Lieferbedingungen (gegenüber Verbrauchern)

 

I.              Vertragsschluss, Vertragsinhalt

 

  1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

 

  1. Unsere Angebote gelten maximal dreißig Tage. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.

 

  1. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne das der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

 

II.            Preise, Zahlungen

 

  1. Unsere Preise sind Abholpreise. Sie sind sofort fällig und verstehen sich einschließlich Verpackung und gesetzlicher Umsatzsteuer.

Bei Erhalt der Ware ist diese sofort zu bezahlen.

 

  1. Falls unsere Lieferung vereinbarungsgemäß erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen, falls während dieser Zeit die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten steigen.

 

  1. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Zurückbehaltungsrechte des Kunden aus anderen Verträgen sind ausgeschlossen.

 

III.           Lieferung und Montage

 

  1. Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Montagezeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen.

 

  1. Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Kunden umgehend.

 

  1. Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde, als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

  1. Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

 

  1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

 

IV.          Gefahrübergang

 

Die Gefahr geht mit Übergabe des Produkts auf den Kunden über, d. h. entweder bei Abholung oder bei Lieferung.

 

V.            Eigentumsvorbehalt

 

Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

 

VI.          Mängelansprüche (Gewährleistung)

 

  1. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:

a)    wenn unsere Produkte vom Kunden oder von Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut oder genutzt werden;

b)    bei natürlichem Verschleiß;

c)    bei Schäden, die durch Bearbeitung oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden.

 

  1. Wir leisten Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Rechten des Kunden: Wir leisten Nacherfüllung, d. h. nach Wahl des Kunden Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Für die Rücksendung des Produkts darf der Kunde von uns Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, d. h. haben wir zweimal erfolglos die Nacherfüllung versucht, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Beim Verkauf neuer Produkte beträgt die Gewährleistungszeit zwei Jahre, gerechnet ab Übergabe des Produkts. Beim Verkauf gebrauchter Produkte beträgt die Gewährleistungszeit ein Jahr, gerechnet ab Übergabe des Produkts.

 

  1. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe von vorstehend Ziff. 2. sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

 

VII.         Haftung

 

  1. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

  1. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten anderen Haftungsbeschränkungen gelten nicht:

 

a)    bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen;

b)    bei Personenschäden;

c)    bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben;

d)    bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

VIII.        Rechtswahl

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

Stand 2018